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Der Kampf gegen Ausbeuter und andere Kapitalschmarotzer ist für mich Thema Nr.1

Aktion UBERWACH!

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von: 03044 Cottbus
 
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Frankreich: Arge-Mitarbeiter verweigern Sanktionen

Frankreichs Jobcenter-Mitarbeiter verweigern Sanktionen

11.10.2011

Was in Deutschland undenkbar wäre, gehört in Frankreich zur politischen Sprache. Zahlreiche französische Arbeitsagenturangestellte verweigern Sanktionen gegenüber Erwerbslosen, sprechen sich gegen die sogenannte Sippenhaft aus und zeigen sich solidarisch mit Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Obwohl zahlreiche Sachbearbeiter in den Hartz IV Behörden in Deutschland selbst unter einem ständigem Druck arbeiten müssen, teilweise mit Zeitverträgen ausgestattet sind und vielmals unter den Arbeitsbedingungen leiden, käme für die meisten Jobcenter-Mitarbeiter ein Solidarisierung mit den Betroffenen nicht in Frage. Zu groß ist die ideologische Verblendung im „Sinne des Steuerzahlers“ Erwerbslose zu schikanieren, obwohl das Grundgesetz und die Menschenwürde in vielen Punkten in Deutschland offensichtlich mit Füßen getreten wird. Würde das Grundgesetz beachtet werden, würde die freie Berufswahl, die freie Wahl des Wohnortes und die Würde eines jeden Hilfesuchenden und der Angehörigen beachtet werden. In Frankreich herrschen teilweise ähnliche Sozialgesetze, die ebenfalls darauf abzielen, Arbeitslose mit Sanktionen und Schikanen zu drangsalieren.

Die Gewerkschaften in Deutschland begnügen sich allerdings damit, hier und da einmal Hartz IV zu kritisieren. Tatsächliche Aktionen oder Streiks finden in den Erklärungen der gewerkschaftlichen Organisationen keinen Widerhall. Die Gewerkschaftsfunktionäre und Jobcenter-Mitarbeiter könnten von den Französischen Kollegen einiges lernen, damit die Würde des Menschen auch in den Behörden endlich Einzug hält. Hier nun die Erklärung zur beruflichen und bürgerlichen Ethik von Sud ANPE (Gewerkschaft in der Agentur für Arbeit)

„Unsere Aufgabe ist es vor allem, den Arbeitsuchenden zu helfen, eine Beschäftigung zu finden und das erwarten die Arbeitsuchenden von uns. Aber es gibt einfach keine Arbeit für alle. Die Zunahme von Gesprächen, die ständigen Aufforderungen zum Besuch der Agentur werden keine Arbeit schaffen, sondern erhöhen nur das Risiko für die Arbeitsuchenden, gezwungen, schikaniert und abgestraft zu werden. Wir, die Beschäftigten der ANPE, erklären, dass wir auf keine Weise Menschen schaden wollen, die schon durch den Verlust der Beschäftigung und des Einkommens verletzt sind.

Wir verweigern uns, sie auszugrenzen und wir werden keine Streichungen mehr durchführen, ohne vorher die moralischen und menschlichen Folgen mit zu beachten. Wir schlagen Angebote vor, wir zwingen aber Angebote nicht auf. Wir werden die Arbeitsuchenden nicht zwangsweise in kleine Kästen stecken. Wir erpressen sie auch nicht mit Streichung.

Wir verweigern uns auch, der Wut der Arbeitsuchenden ausgesetzt zu werden. Wir verweigern uns, eine soziale Polizei zu sein, angewiesen zur Unterdrückung, anstatt als öffentlicher Ratgeber für Beschäftigung agieren zu können. Weder Arbeitsuchende noch Beschäftigte der ANPE sind verantwortlich für den Zustand des Arbeitsmarktes und für die wachsende Prekarisierung. Wir sind mit den Arbeitsuchenden solidarisch. Wir weigern uns, falsche Zahlen, unlautere Angebote und leere Unterhaltungen zu produzieren und wir werden unsere beruflichen Praktiken dazu einsetzen, den Nutzern unserer Dienste zu helfen, im vollen Respekt ihrer bürgerlichen Rechte.” (sb)

www.gegen-hartz.de

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

11.10.11 17:41, kommentieren



Keine Hartz IV Kürzung bei sittenwidrigen Jobs

Keine Hartz IV Sanktion bei sittenwidrigen Löhnen

Keine Hartz IV Kürzung bei sittenwidrigen Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante

27.09.2011

Wie das Sozialgericht in Berlin aktuell urteilte, müssen Bezieher von Hartz IV-Leistungen keine Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante annehmen, wenn die Vergütung als sittenwidrig eingestuft werden kann. Sittenwidrig bedeutet unter anderem, wenn trotz Vollzeittätigkeit der Bruttolohn unter dem der Grundsicherung angesiedelt ist. Im vorliegenden Fall sollte Klägerin für eine 38,5 Vollzeitbeschäftigung gerade einmal 900 Euro Brutto erhalten. Das ist weniger als der Regelsatz plus Kosten der Unterkunft, wenn Steuern, Krankenversicherung und Rentenversicherung vom Lohn abgezogen werden.

Im vorliegenden Fall wurde einer Hartz IV Bezieherin eine Arbeitsgelegenheit mit Entgeltvariante angeboten. Für diese Tätigkeit in Vollzeit sollte die Klägerin einen Arbeitslohn von 900 Euro Brutto pro Monat erhalten. Die Klägerin lehnte mit Hinweis auf Sittenwidrigkeit des Lohns die Arbeitsgelegenheit ab. Daraufhin wurden der Betroffenen die Arbeitslosengeld II Regelleistung aufgrund einer „unbegründeten Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit“ als Sanktion gekürzt. Im Anschluss klagte die Frau per einstweiligen Rechtsschutz und bekam durch das Sozialgericht Berlin Az: S 55 AS 24251/11 ER Recht zu gesprochen. Die Sozialrichter sahen es als erwiesen an, dass das veranschlagte Entgelt zu niedrig bemessen war. Schließlich sollte die Frau bei einer Wochenarbeitsstundenzahl von 38,5 ein Bruttolohn von nur 900 Euro erhalten. Nach Meinung des Sozialgerichts hätte der Lohn jedoch mindestens 1.085 Euro betragen müssen, um mindestens das Grundsicherungsniveau eines volljährigen, alleinstehenden ALG II Beziehers zu erreichen. Auch wenn man den zuletzt ermittelten Wert des Existenzminimums-Berichts zu Rate ziehen würde, hätte der Klägerin ein Bruttoentgelt von 989 Euro bzw. von mindestens 769,87 Euro netto für eine Vollzeitarbeit zustehen müssen. Jedes Bruttoentgelt darunter sei sittenwidrig, so die Richter.

Keine Leistungskürzungen bei sittenwidrigen Löhnen
Daher habe die Klägerin richtigerweise die Arbeitsgelegenheit des Jobscenters abgelehnt, da das Angebot unter jeder Berücksichtigung von möglichen Rechengrundlagen deutlich zu niedrig bemessen war. Das Sozialgericht wies die Behörde an, die verhängte Regelsatz-Kürzung umgehend zurückzunehmen. Es sei unzulässig, wenn eine Behörde ein rechtswidriges Jobangebot per Sanktionen erzwingen will. Mindestens muss das Niveau der in Deutschland geltenden Grundsicherung erreicht werden. (sb)

 

www.gegen-hartz.de

1 Kommentar 27.9.11 17:58, kommentieren

Die Würde des Menschen ist unantastbar !
Brandbrief eines entschiedenen Bürgers

Ralph Boes, Spanheimstr. 11, 13357 Berlin
ralphboes@freenet.de

 Text als PDF



Sehr geehrter Bundespräsident, Herr Christian Wulff,
sehr geehrte Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel,

Interview zum Brandbrief

sehr geehrte Arbeitsministerin, Frau von der Leyen,
sehr geehrter
erster Vorsitzender des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Herr Dr. Weise,
sehr geehrter Geschäftsführer im Jobcenter Mitte, Berlin, Herr Schneider,
 

wir alle sind Bürgerinnen und Bürger eines Staates, der sich ein Grundgesetz gegeben hat, in dem es im ersten Satz schon heißt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Für viele mag dieser Satz vielleicht nur noch wie ein Sandkorn erscheinen, welches längst unter dem Druck der Ereignisse abgeschliffen und in den Sedimentschichten schier unübersehbarer Anzahlen weiterer politischer Entscheidungen und Gesetze untergegangen ist – und man wird leicht als weltfremd, ja fast schon als Phantast betrachtet, wenn man die derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen noch am Maßstab eines solchen Satzes misst.

Wir können ihn aber nicht umgehen. Gehoben als tiefe Lehre aus den unglaublichen Verbrechen des Dritten Reichs, befestigt als Willensentscheid und Verpflichtung, die unbedingt eingehalten werden müssen, ist er der Grundstein unserer Republik.

So sehr ist er der Grundstein, dass eines Tages die Historiker, wenn sie rückschauend die Bundesrepublik betrachten, sagen werden:

"Nicht ein König oder Kaiser, wie durch über 1000 Jahre davor, nicht ein Diktator wie danach, sollte der Bundesrepublik Deutschland ihren inneren Traggrund und ihre innere Rechtfertigung geben, sondern der gemeinsame Wille des Volkes und seines Rechtswesens, die Würde des Menschen unbedingt zu achten und zu schützen."

Und selbstverständlich werden diese Historiker Aufstieg, Entfaltung – und gegebenenfalls das Scheitern dieser Republik an diesem, von der Bundesrepublik sich selbst gestellten, Ideale messen.

 

(II)
 

Sehr geehrter Bundespräsident, Herr Christian Wulff,

sehr geehrte Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel,
sehr geehrte Arbeitsministerin, Frau von der Leyen,
sehr geehrter Herr
Dr. Weise,

sehr geehrter Herr Schneider,

ich schreibe, um öffentlich meine persönlichen Konsequenzen aus einem Missstand zu ziehen, der schon seit Jahren in unserem Lande waltet: Wir haben dieses Grundgesetz als den Grundstein unserer Republik, und dennoch hat sich ein Umgang mit den Bürgern eingestellt, der keineswegs dem Grundgesetz entspricht: Ich spreche von Hartz IV!

Zunächst ist Hartz IV natürlich nichts weiter als der gut gemeinte staatliche Versuch, Menschen, die aus der Erwerbsarbeit herausgefallen sind, Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe auf dem Weg zurück ins Arbeitsleben zu gewähren. Der Versuch ist ehrenhaft und entspricht durchaus dem Auftrag der Verfassung. Man könnte sie ja auch auf der Straße liegen lassen.

Nicht weniger ehrenhaft – und für den ersten Blick verständlich – ist, dass man im Hinblick auf die erwünschte, vom Arbeitslosen zu leistende "Selbsthilfe" nach quasi therapeutischen Grundsätzen verfährt: einerseits "so viel Hilfe wie nötig", andererseits dabei aber "so wenig Hilfe wie möglich" zu gewähren. Und es zwingt dem Betrachter direkt Hochachtung ab, zu sehen, welch große Summe Geldes man, neben der Lebensgrundsicherung der Arbeitslosen, gut gemeint in sogenannte "Aktivierungs-" und "Qualifizierungsmaßnahmen" fließen lässt.

So titanisch die Anstrengung, so wenig wird sie allerdings positiv wirken, denn der Versuch zur aktivierenden Selbsthilfe ist in der heutigen Zeit schon vom Grund her falsch gedacht. Problem ist, dass nicht die Arbeitslosen sondern die gewandelten Produktionsbedingungen die vornehmliche Ursache heutiger Arbeitslosigkeit sind!

In den 1970er, vielleicht auch noch in den frühen 1980er Jahren mögen die Gründe für Arbeitslosigkeit noch andere gewesen sein. Sie waren eher beim Individuum zu suchen, denn in der alten Bundesrepublik wurden Mitarbeiter auf allen Arbeitsfeldern dringend gesucht.

Hätte man damals den Arbeitslosen die Chance gegeben, sich umzuschulen oder weiterzubilden, wie es heute angeboten wird, hätte ihnen mittels persönlicher Unterstützungsmaßnahmen geholfen, sich wieder voll ins Leben zu stellen, statt sie in einem damals stabilen Hilfssystem nur endzulagern, dann hätte das vermutlich viel gebracht. Denn der Schritt hinaus aus der Arbeitslosigkeit wäre der Schritt hinein in ein vibrierendes, sinnvolles – und in der Regel auch gut bezahltes (!) Arbeitsleben gewesen.

 

(III)
 

Wie anders ist das aber heute! Der Arbeitsmarkt ist mehr als gesättigt. Die heutigen Arbeitslosen sind im allgemeinen nicht menschliche Problemfälle, die ausgeschieden sind, weil sie selbst in irgendeiner Weise Einschränkungen haben und entsprechend therapiert werden müssten. Zum Größtteil sind sie durch die Produktionskraft der Maschinen von der Arbeit freigestellt. Die Regale sind gefüllt und eine Vielfalt an Waren ist vorhanden, die alles je Dagewesene in unverschämtem Maße übersteigt – ohne dass die menschliche Arbeitskraft noch wie ehedem gebraucht wird: das ist das Problem.

Wir handeln zeitverschoben – behandeln heute eine Krankheit von gestern (die wir gestern allerdings nicht behandelt haben), während wir die Krankheit von heute noch nicht sehen. Wie ein Arzt, der einen Patienten auf Lungenkrankheit hin behandelt, während in Wahrheit die Luft zum Atmen fehlt, therapieren wir die Arbeitslosen mit Instrumenten, die längst nicht mehr passen und dadurch (!) Folterinstrumente sind.

 

(IV)
 

Nicht die Menschen müssen therapiert, sondern die Verhältnisse müssen weiterentwickelt werden. Wenn alle Energie darauf verwendet wird, die Arbeit sich selbst verrichten zu lassen und die Menschen aus der Arbeit zu befreien – und Industrie und Wirtschaft verfolgen schon in ihrer Produktion, erst recht aber mit den Produkten, die sie dem Kunden liefern, genau dieses Ziel und repräsentieren damit schon längst die Gegenrichtung zur gegenwärtig gültigen politischen Vollbeschäftigungsdoktrin –, dann müssen die Menschen ein Einkommen erhalten, welches sie unabhängig vom sog. "Arbeitsmarkt" macht und ihnen die Freiheit nicht als notdürftige "Arbeitslosigkeit", sondern als echte Freistellung gibt.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen wäre eine Lösung des Problems, ein Einkommen für jeden, sowohl für den Nicht-Erwerbstätigen als auch für den Erwerbstätigen, welches ihnen allen unabhängig von den Rationalisierungsmaßnahmen der Wirtschaft die Freiheit für eine eigene Lebensgestaltung – und mehr noch: für eigene Initiativen schenkt.

Durch die allgemeinen Rationalisierungsmaßnahmen der Wirtschaft ergibt sich die Notwendigkeit zu einem bedingungslosen Grundeinkommen an allen Orten – nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt. Die Befürchtungen, die sich an einen solchen Vorschlag knüpfen, sind vielfältig entkräftet [1], die Vorteile für Menschen, Wirtschaft und Kulturentwicklung sind umfassend dargestellt, und Ideen, wie es einzurichten ist, von vielen Seiten vorgelegt.

Statt aber über eine solche Lösung des Problems nachzudenken, pressen wir die Freigestellten gewaltsam in einen Arbeitsmarkt zurück, der sie längst ausgestoßen hat, weil er sie längst schon nicht mehr braucht. Wir lassen sie nicht zur Besinnung kommen, bestrafen ihren gesunden Unmut, sich nur noch von einer Sackgasse in die andere getrieben zu sehen – und dann wundern wir uns, dass sich sowohl in der Welt der Arbeitslosigkeit, als auch in der Welt des so künstlich geschaffenen und immer mehr aufquellenden Niedrigstlohnsektors strukturelle und menschliche Verhältnisse ausbilden, die jeglicher Beschreibung spotten.

 

(V)
 

Die Würde des Menschen ist unantastbar? Durch die strukturelle Fehlbehandlung treten ganz andere Tatsachen als die grundgesetzlich garantierten in unserer Gesellschaft auf.

Zuerst ist die "Würde des Menschen" selbst zu nennen: Es ist kein Geheimnis, dass, nachdem das Modell der aktivierenden Selbsthilfe auf allen Ebenen gescheitert ist, der Großteil aller Beschäftigungs- und Fortbildungsmaßnahmen in Hartz IV heute nur noch den Sinn hat, die Betroffenen zu kontrollieren! Versorgt mit einem weitestgehend unzureichenden Einkommen [2], aber doch gesund und arbeitsfähig, besteht die Gefahr, dass sie "schwarz" arbeiten gehen.

Damit der verbleibende Teil der Erwerbstätigen dadurch nicht ebenfalls in die Arbeitslosigkeit gerissen und das Staatseinkommen abgegraben wird, müssen die Menschen künstlich beschäftigt werden. Und nicht nur künstlich, sondern auch sinnlos, denn es darf die ihnen verordnete Arbeit den übrig gebliebenen Arbeitsmarkt nicht unterlaufen.

 

(VI)
 

Menschen mit Arbeit zu beschäftigen, die sinnlos ist, setzt die Menschenwürde außer Kraft – und sie zu bedrohen mit Hunger und mit Obdachlosigkeit, wenn sie dem Zwang zum Unsinn nicht Folge leisten, erst recht.

Scharf formuliert, haben wir in Hartz IV das erste Sklavenheer der Weltgeschichte, welches gezwungen ist, sinnlose Arbeit zu leisten. [3]  Und in den Sanktionierungen mit Hunger und Obdachlosigkeit haben wir ein Zuchtmittel, welches jede noch so berechtigt erscheinende Hilfsmaßnahme des Staates zum existenzbedrohenden Zwangsmittel macht. [4]

Ich möchte nur die Paragraphen nennen, die durch die gegenwärtige Praxis außer Kraft gesetzt sind:

- Artikel 1 des Grundgesetzes: 
- Artikel 2 GG:
- Artikel 11 GG:   
- Artikel 12 GG:  
- Artikel 13 GG:    

("Die Würde des Menschen ist unantastbar" [5]
(Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit)
[6]
(Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet) [7]
(Freie Berufswahl / Verbot von Zwangsarbeit)
[8]
(Unverletzlichkeit der Wohnung)
[9]

weiter

- Artikel 6 GG:  

(Schutz der Familie) [10]

Nicht "außer Kraft gesetzt", sondern einfach nicht beachtet wird

- Artikel 19 GG ("Zitiergebot",

der fordert, dass bei vom Grundgesetz abweichenden Regelungen der entsprechende Artikel des Grundgesetzes genannt und die Abweichung begründet werden muss, wobei in keinem Fall ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf. [11] Schon allein, weil dieser Artikel nicht beachtet wird, sind größte Teile des SGB II, vor allem die darin enthaltenen Sanktionsmaßnamen (§ 31), als nicht gültig anzusehen.

Mehr als ein Drittel der 19 Menschenrechtsartikel des GG sind damit außer Kraft gesetzt! Zu den damit systematisch praktizierten Menschenrechtsverletzungen gehört auf entscheidende Weise mit hinzu, in welchen Tönen man in großen Teilen von Presse und Politik über den Hartz IVler spricht. Wenn öffentlich das Bild gezeichnet wird, er sei ein ungepflegtes [12], unzuverlässiges und faules Subjekt, das nur mit Sanktionen bewegt und kontrolliert werden kann, wenn behauptet wird: "Die Erhöhung von Hartz IV war ein Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie" [13] und weiter, man dürfe dem Hartz IVler kein Geld für seine Kinder geben, weil er es nur missverwendet [14], dann beschreibt man nur die dunklen Schatten der Verhältnisse, die man selbst erst durch das entwürdigende Hartz IV-System ins soziale Leben gepfahlt hat. Bezogen auf die realen Menschen, die Hartz IV beziehen, ist das allerdings Volksverhetzung [15] und sollte von Seiten des Staates (!) geahndet werden.

 

(VII)
 

Wir leben in einer Zeit weltweit aufflammender Revolutionen. Selbst in Deutschland ist die Lage inzwischen so angespannt, dass man befürchten muss, auch hier eine Revolte auszulösen, nur weil man sich wieder entschieden auf den Boden der grundgesetzlich garantierten Menschenrechte stellt; nur weil man auf die natürlichste Weise ein Recht wieder in Anspruch nimmt, welches einem selbst dann gehören würde, wenn es nicht im Grundgesetz verankert wäre.

Man kann eine solche Inanspruchnahme der Menschenrechte deshalb scheuen. Sie aber zu unterlassen bedeutet, dass sich die Unrechtsverhältnisse immer weiter etablieren.
Ich möchte deshalb folgende praktische Konsequenzen ziehen:

Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf "Erwerbsarbeit" lehne ich in jeder Weise ab.

Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen.

Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt
- unabhängig davon, ob sie sich äußerlich oder innerlich vollzieht
- und unabhängig davon, ob sie einen "Erwerb" ermöglicht oder nicht!

Eine Gesellschaft, die nur auf Erwerbsarbeit setzt, schaufelt sich ihr eigenes Grab, weil sie die wesentlich ursprünglicheren und bedeutenderen (!) seelischen und geistigen Antriebe zur Arbeit missachtet und schon das Denken der Mutter über die Erziehung ihrer Kinder, nicht weniger die Arbeit eines Menschen, der in Liebe einen hilfsbedürftigen Freund oder Angehörigen pflegt, noch unter das Produzieren und Verkaufen von Klopapier und Gummibärchen stellt! [16]

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland weiter einen Weg verfolgen will, der die so mühsam errungenen Menschenrechte außer Kraft setzt und Ängste vor Sanktionen, unwürdiger Arbeit und sozialstaatlicher Totalüberwachung zum Alltag von abermillionen Menschen macht – und fordere deshalb dazu auf,

- alle gegen die Freiheitlichkeit der Gesellschaft und die individuellen Menschenrechte gerichteten Paragraphen im Sozialgesetzbuch II zu löschen, vor allem die Paragraphen 2, 31 und 32, auch Paragraph 36 a, SGB XII

- und den Artikeln 1, 2, 6, 11, 12, 13 und 19 des Grundgesetzes wieder uneingeschränkte Gültigkeit zu verschaffen.

Natürlich rechne ich mit Sanktionen, weil man nach SGB II kaum anders als mit Sanktionen auf eine solche Ankündigung reagieren kann.

Wenn ich Sanktionen erhalte, ist im Sinne der Wiedereinsetzung der Grundrechte der Klageweg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe geöffnet. Es wird darum gehen, ob der Mensch in Deutschland ein bedingungsloses Existenzrecht hat, oder ob er sich ein menschenwürdiges Leben erst verdienen und dafür Zwangsgehorsam, Zwangsarbeit oder unwürdige Niedrigstlohnarbeiten leisten muss. Weiter wird es darum gehen, ob der Staat bestimmen darf, was Sinn im Leben eines einzelnen Bürgers macht, oder ob das Urteil darüber nicht jedem Einzelnen selbst zu überlassen ist, weil anders das Selbstbestimmungsrecht nicht gewährleistet werden kann.

Wenn ich Sanktionen nicht erhalte, erheben wir diese Situation zum Präzedenzfall: Sanktionsfreiheit muss dann für alle gelten!

Sehr geehrte Angeschriebene - ich ahne, wie groß die Fragen und wie hoch die Hürden für ein Umdenken und Umsteuern auf sozialem Felde sind. So möchte ich den Brief nicht enden, ohne Ihnen die volle Mitwirkung meinerseits als auch diejenige einer großen Anzahl von mit mir verbundenen Freunden und Experten (Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler, Unternehmer, Manager, Banker, Staatsbeamte, Philosophen, Politiker, Kleriker, Künstler, Gewerkschaftler, Betroffener in Hartz IV usw.) zuzusichern. Denn dass Lösungsansätze, die da sind [17], auch aufgegriffen werden können, darauf kommt es vor allen Dingen an.
 

Jetzt sind Sie gefordert!

http://grundrechte-brandbrief.de/

2 Kommentare 6.9.11 22:55, kommentieren

Offener Brief an alle Erwerbslsoen

Hallo, zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um Weiterleitung und Verbreitung sende ich Euch diesen Aufruf bzw. Offenen Brief. Anlass ist die Tötung einer erwerbslosen Frau in einem Jobcenter, wo auch Menschen ohne festen Wohnsitz vorstellig wurden. http://mantovan9.wordpress.com/2011/06/14/demonstration-zum-tod-von-christy-schwundeck-am-18-juni- ---------------------------------------------------------------------- Offener Brief an alle organisierten und unorganisierten Erwerbslose, die sich mutmaßlich oder wirklich gegen das Hartz4System engagieren: Als Folge von Hartz 4 wurde ein Mensch erschossen. Schluss mit diesem System ! Das Hartz4System (H4S) in seiner Konzeption und Handhabung treibt Menschen zur Verzweiflung, sogar in den Tod. Mehr als Tötung geht nicht ! Das H4S hat öffentlich seine offene Flanke gezeigt. Beißen wir uns an ihr dauerhaft fest bis es untergeht ! Wir wissen nicht, wie viele Menschenleben es bisher schon genommen hat. Doch mit dem Tod durch Erschießung existiert eine öffentlich bekannt gewordene Symbolkraft für die menschenverachtende Auswirkung des H4S in seiner Finalität und die Forderung nach seiner Abschaffung. Dies ist keine regionale Angelegenheit ! Alle Akteure, die gegen das H4S arbeiten, selbst unter Berücksichtigung unterschiedlicher Interessenlagen und Aktionsformen sind hiermit aufgefordert unter dieser minimalst möglich gemeinsamen Schnittmenge eine „bundesweit wirksame“ öffentliche Skandalisierung und Kampagne mit langem Atem aufzubauen und aufrecht zu erhalten. Wenn die öffentlich gewordene Erschießung / Tötung eines erwerbslosen Menschen ohne die zuvor beschriebene Reaktion bleibt und die Herrschenden zur Tagesordnung übergehen können, dann hatte „die Erwerbslosenbewegung“ ihr historisches Zeitfenster gehabt ! Nutzen wir es mit Ausdauer ! Weg mit Hartz 4 ! Norbert S. ( hartz4tötet ) ( Erwerbsloser mit langjähriger erwerbslosenpolitischer Erfahrung ) P.S.: Mit Bitte um Weiterleitung und Verbreitung

1 Kommentar 1.7.11 03:56, kommentieren

Hartz IV: Politischer Raubmord durch Jobcenter

Ein Kommentar zur Pressekonferenz des Jobcenter Frankfurt "Politischer Raubmord"
von Joachim Weiss (www.gegen-stimmen.de)

10.06.2011

Was für eine jämmerliche Pressekonferenz des Frankfurter Jobcenters! Der völlig sinnlose und fahrlässig herbeigeführte Tod einer sozialhilfebedürftigen Frau war für die Verantwortlichen kein Grund, der auf Profitgier und Menschenverachtung begründeten Ideologie des Hartz-IV-Systems eine Absage zu erteilen. Kein Wort des Bedauerns. Kein Eingeständnis eigenen Versagens. Keine Mitschuld. Alle haben alles richtig gemacht – bis auf das Opfer.

Stattdessen fördern die Äußerungen der Jobcenter-Administration merkwürdige Diskrepanzen zu den bisher bekannten Tatsachen ans Licht. Plötzlich ist nur noch von 10,- statt von 50,- Euro die Rede, die der Hartz-IV-Bezieherin nicht ausbezahlt wurden, weil der Betrag bereits auf ihr Konto überwiesen worden sei. Zuvor hieß es, der Antrag auf Hartz-IV war bereits genehmigt, aber die Sachbearbeiterin wollte kein Bargeld auszahlen. Nicht in der Handtasche, sondern “am Körper” soll die Tatwaffe neuerdings getragen worden sein, und obwohl ein Polizeisprecher kurze Zeit nach dem Zwischenfall erklärt hat, der Schuss sei “eindeutig in Notwehr” abgegeben worden, heißt es jetzt, Polizei und Staatsanwaltschaft könnten den Tathergang noch nicht abschließend beurteilen. Wie glaubwürdig ist das denn?

Würdigt man den tragischen Vorfall aus einer übergeordneten Perspektive, kann man aber auch zu der folgenden Auffassung gelangen: Nach deutschem Recht unterscheiden sich Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) dadurch, dass mindestens eines der in § 211 Abs. 2 StGB aufgezählten “Mordmerkmale” im Rahmen der Tötung verwirklicht sein muss. Eines dieser Merkmale ist Habgier, und zwar im Sinne eines rücksichtslosen Strebens nach Vermögensmehrung oder Besitzerhaltung um jeden Preis. “Der Täter handelt mit dem Ziel, sein Vermögen durch die Tötung seines Opfers zu vermehren (z. B. eine Erbschaft oder Lebensversicherung zu kassieren, Raubmord, Auftragsmord) oder zu behalten (z. B. einen bestimmten Betrag – Unterhalt, Schadenersatz – nicht zahlen zu müssen). Ob das angestrebte Ziel auch erreicht wird, ist unerheblich. Es kommt lediglich darauf an, ob das Gewinnstreben des Täters die Tat beherrscht. Dabei spielt die Höhe der angestrebten Bereicherung keine Rolle.” (Zitat: Wikipedia)

Bezogen auf das “Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” (“Hartz-IV&rdquo und die Motive derjenigen, die bis heute davon profitieren, definieren solche Tatbestandsmerkmale nichts anderes, als das Delikt eines politisch organisierten Raubmords. Auch wenn die Mitarbeiter oder Verantwortlichen des Frankfurter Jobcenters den Tod von Christy Schwundeck nicht vorsätzlich herbeigeführt haben, so haben sie ihn doch aus blindem Gehorsam gegenüber ihren politischen Auftraggebern billigend in Kauf genommen. Hartz-IV ist ein Kapitalverbrechen gegen die Menschlichkeit, verübt an rund 7 Millionen Menschen, dass sich von den abscheulichen Gräueltaten der Nazis, Stalinisten oder sonstiger Gewaltregime nur noch graduell unterscheidet. Wer das nicht kapiert, sondern Rechtfertigungen dafür findet, dass Menschen verhungern oder für 10,- Euro in “Notwehr” erschossen werden (dürfen?), macht sich selbst zum Mitläufer und wird wohl auch künftig “über Leichen” gehen. (jw)

gegen-hartz.de

2 Kommentare 10.6.11 21:22, kommentieren

Warum wurde Christy Schwundeck getötet?

Mahnwache für Christy S.

Nach dem gewaltsamen Tod einer Hartz IV Bezieherin im Jobcenter Frankfurt legten rund 30 Menschen Blumen und einen Kranz nieder.

Warum wurde Christy Schwundeck von der Polizei in einem Jobcenter getötet?

Am 19. Mai 2011 wurde Christy Schwundeck in einem Jobcenter in Frankfurt am Main von der Polizei erschossen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt behauptete noch am selben Tag vor der Presse, es handele sich eindeutig um Notwehr, da Frau Schwundeck die Polizei mit einem Messer attackiert habe. Die Deutsche Polizei-Gewerkschaft bezeichnete in einer zynischen Pressemitteilung „ausrastende Antragsteller“ als das Problem und machte Jobcenter-Mitarbeiter und Polizei zum Opfer.

Wir fragen: Warum sollen wir akzeptieren, dass zwei bewaffnete und ausgebildete Polizisten eine Frau mit einem Messer nicht entwaffnen, sondern direkt erschießen?

Wir fragen: Wie kann es sein, dass Polizeibeamte so schnell zur Waffe greifen und in den Bauch, also mit eindeutig tödlicher Wirkung, schießen?

Soll hier wieder vertuscht werden, wie es zum Tod eines schwarzen Menschen in Deutschland kam? Das Verhalten der Polizei, die Christy Schwundeck in den Bauch und damit tödlich verletzte, wurde und wird nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Wir erinnern uns an andere Opfer polizeilicher Gewalt, deren Tod nie aufgeklärt wurde. Wir nennen Dominique Kumadio, der 2008 in Dortmund von Polizisten aus dem Auto heraus erschossen wurde – es kam nie zu einem Prozess gegen die Polizeibeamten. Wir nennen Mariame N’Deye Sarr, die 2001 von einem Polizisten mit ihrem Kind auf dem Arm erschossen wurde und deren Tod nie aufgeklärt wurde. Wir nennen Oury Jalloh, dessen Mord in einer Polizeizelle in Dessau nur nach hartnäckigem Kampf vor Gericht gebracht wurde und dessen Mörder bis heute nicht bestraft wurden. Wir müssten viele weitere nennen…

Wir fragen: Wer ist der Nächste? Sollen wir wieder akzeptieren, dass eine Erschießung verharmlost und vertuscht wird und unaufgeklärt bleibt?

In der Presse wurde Christy Schwundeck nicht nur als verrückt und aggressiv dargestellt und die schießende Polizistin zum Opfer erklärt, sondern weitere diskriminierende Stichwörter wie „Drogen“ und „ungeklärter Aufenthalt“ genannt. Der Name der Erschossenen wurde nicht genannt. Sie wurde anonym, ohne Namen und Gesicht.

Wir fragen: Wie kann es sein, dass die Medien ein Opfer verunglimpfen und beschimpfen? Wie kann es sein, dass niemand die Frage nach dem Verhalten der Polizei stellt?

Die Behörde wurde geschlossen, weitere Informationen zum Geschehen wurden nicht veröffentlicht und der Name erst eine Woche später veröffentlicht. Als Verwandte von Christy Schwundeck als Ausdruck ihrer Trauer einen Kranz in der Behörde niederlegen wollten, wurden sie daran gehindert, der dann vor dem Gebäude abgelegte Kranz umgehend entfernt.

Wir fragen: Soll Christy Schwundeck verschwinden, damit die Täter straffrei bleiben?

Wir sagen: Christy Schwundeck war eine von uns! Sie war Mutter und Frau, sie war ein Mensch mit Träumen und Hoffnungen, mit Freuden und mit Leiden! Wir lassen nicht zu, dass sie vergessen wird. Wir lassen nicht zu, dass sie diffamiert wird, damit es gerechtfertigt erscheint, dass sie getötet wurde!

Wir fordern die lückenlose Aufklärung der Erschießung von Christy Schwundeck! Wir fordern ein ordnungsgemäßes und rechtsstaatliches Gerichtsverfahren gegen die Polizeibeamten! Kommt zur Demonstration am Samstag, 18. Juni, 14:00 Hauptbahnhof, Frankfurt/Main

gegen-hartz.de

1 Kommentar 9.6.11 21:45, kommentieren

Offener Brief an den Geschäftsführer des Jobcenter Kreis Höxter

Zur Erinnerung:
Anfang 2007 verhungerte in Speyer der 20 jährige Andre K. in seiner Wohnung in Speyer, seine Mutter mit der er zusammen lebte, konnte gerade noch gerettet werden. Beide waren psych. krank. Andre K. konnte den Anforderungen der Gfa nicht gerecht werden und bekam deshalb keine Leistungen mehr. Seine Mutter war ebenso fast verhungert und wurde in eine Klinik eingewiesen. Auch sie war nicht mehr in der Lage sich selbst und ihrem Sohn zu helfen.


Immer mehr Menschen werden durch Sanktionen und unüberwindbare Auflagen in größte Existenzängste und finanzielle Not getrieben.

Es gibt in Deutschland immer mehr Menschen die diesem Druck nicht mehr stand halten!




Sehr geehrter Herr Schoppmeier,

uns, den ehrenamtlichen Mitarbeitern im Sozialen Zentrum Höxter e.V. wird immer häufiger bekannt, dass insbesondere jugendliche Menschen im Jobcenter Höxter vom Leistungsbezug ausgeschlossen werden oder eine 100% Sanktion erhalten aber auch unter 25 jährige welche bereits wirtschaftlich auf eigenen Füßen standen versuchen Ihre Sachbearbeiter immer wieder zurück in die Familien zu zwingen.


Sehr oft begleiten ich/wir diese jungen Menschen zum Jobcenter und versuche als MittlerIn solch menschenverachtenden Praktiken und Maßnahmen, welche meist überzogen und zu Unrecht angewendet werden, aufheben zu lassen.

So auch am gestrigen Tage den 27. Mai 2011 um 10:00 Uhr, aber im Jobcenter gibt es wie immer keinen Notfallservice... und hier besteht ein lebensbedrohlicher Notfall!

Am Vortage wurde uns bekannt, dass der jugendliche Marc T...., ........strasse .., aus Höxter, seit ca. fünf Monaten aus dem ALG II Bezug gestrichen wurde.

Seine Leistungssachbearbeiterin Frau F...., sagte wörtlich zu ihm: "er brauche gar keinen Antrag mehr abgeben, er bekäme eh kein Geld mehr!"

M.T. hat bis November 2010 erfolgreich eine Maßnahme in Brakel besucht, und für uns ist es absolut unverständlich, aus welchen Gründen Herrn M.T. die Leistungen für ALG II verwehrt wurden.

Bei einer fachlichen Beratung von Seiten Ihrer Mitarbeiter und Leistungssachbearbeiterin hätten diese erkennen müssen, dass Herr M.T. psych. labil und allein nicht in der Lage war und ist seine Folgeanträge auszufüllen und abzugeben. Hier hätten Ihre Mitarbeiter helfend eingreifen müssen, damit es nicht zu dem eskaliert was danach weiter lief...

Nicht nur, dass Herr M.T. keine ALG II Bezüge mehr erhält, seine Miete, Strom usw. nicht mehr bezahlen kann, steht er auch ohne jegliche Krankenversicherung da und kann sich einen Arztbesuch nicht leisten.
Somit wird gegen das Menschenrecht mit Vorsatz verstoßen, Frau F. hätte erkennen müssen, was sie mit ihrer Drohung bei Herrn M.T. auslöst.

M.T. traute sich keinen Folgeantrag beizubringen, warum auch, wenn ihm gedroht  wird er bekomme eh kein Geld mehr!


Sehr geehrter Herr Schoppmeier, so schickten ihre Mitarbeiter einen Jugendlichen zum verhungern oder dahinvegetieren nach Hause. Ein Verstoß gegen die europäische Charta für Menschenrechte und auch gegen unsere Grundrechte und Sozialrechte.

Wir haben gestern den Folgeantrag für M.T. eingereicht und bitten um dringendste Abhilfe.
Die Öffentlichkeit beziehen wir ein, weil hier Menschenrechte mit Füßen getreten werden und ein junger Mann, der eigentlich dringend Hilfe gebraucht hätte von Ämtern und Ärzten, die Existenz entzogen wurde.


Margit Marion Mädel
Vorsitzende
Soziales Zentrum Höxter e.V.


www.scharf-links.de am 27.05.2011

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